Nikolaus kommt mit Maske, Christbaumkauf zulässig

Kärnten -

Immer wieder treten im Zuge des Lockdowns Fragen auf, vor allem die Adventszeit betreffend. Das Land Kärnten hat daher in Absprache mit dem Bund die Fragen zum Nikolausbesuch, dem Christbaumerwerb und auch die eines Auslandsurlaubes geklärt. „Wichtig ist, dass diese Regelungen derzeit gelten, sich jedoch auf Grund der Infektionslage und der noch nicht einschätzbaren Entwicklung rund um die Corona-Variante Omicron jederzeit ändern können“, gibt der Leiter des Landespressedienstes, Gerd Kurath, zu bedenken.


So fällt der Christbaumverkauf bei unseren heimischen Christbaumbauern vor Ort in ihren Plantagen und an ihren Ständen abseits der Christbaum-Plantagen unter den Agrarhandel und ist damit zulässig. Es gelten natürlich die Regeln für einen Marktbesuch, wie FFP2-Maske für Kunden, 3G am Arbeitsplatz, Abstände unter Kunden, die nicht in einem Haushalt leben.

Die gute Nachricht für die Kinder: Der Nikolaus darf kommen, er darf auch einen Krampus oder ein Engerl dabeihaben, weil der Nikolausbesuch selbst einen beruflichen Zweck darstellt. Es gelten aber die Arbeits-Regeln, das heißt, 3G-Pflicht für den Nikolaus und eine Begleitperson sowie Maskenpflicht. Bei 2G von Nikolaus und einer Begleitperson entfällt die Masken-Pflicht. Familien, die den Nikolausbesuch für ihre Kinder in Anspruch nehmen, gilt, dass sie in ihren Privaträumen keinen Nachweis von 2 oder 3G erbringen müssen und keine Maske tragen müssen. Nicht jedoch können Familien mit Kindern andere Haushalte besuchen, wo der Nikolaus kommt. Da gelten ganz klar die Ausgangsregeln, das ist also kein zulässiger Ausgangsgrund.

Auslandsurlaub

Auch die Frage nach einem Auslandsurlaub konnte geklärt werden. Demnach sind Auslandsreisen zum Anritt eines Urlaubes alleine oder mit Personen aus dem gemeinsamen Haushallt zulässig. Es gelten die Bestimmungen der körperlichen und psychischen Erholung. Es gilt keine Mindestdauer.


Unzulässig sind Reisen, die genützt werden, um die heimischen Ausgangsregeln zu umgehen. Das heißt, Reisen ins Ausland zum Shopping, für Gastro-Besuche sind nicht zulässig. Zulässig ist aber beispielsweise, zum Spazieren ins Ausland zu fahren. Konkretes Beispiel für Kärnten: Kärntnerinnen und Kärntner können auf den Monte Lussari wandern, sie dürfen aber nicht zum Zwecke des Einkaufens oder zum Essengehen nach Tarvis fahren.
Es sind jedoch vor jeder Reise ins Ausland die aktuell geltenden Regeln im jeweiligen Land zu beachten, die sich auf Grund der neuen Omicron-Variante ändern können.