Rechtssicherheit für die heimischen Bauern
Diese Frage beantwortet der freiheitliche Bauernvertreter mit einem eindeutigen „Nein!“. Bereits am 10. Juni 2020 stellten die Kammerräte der Freiheitlichen und Unabhängigen Bauernschaft einen Dringlichkeitsantrag zur Ausarbeitung eines Kärntner Feldschutzgesetzes nach Vorbild anderer Bundesländer, um in Bezug auf die Vermüllung von landwirtschaftlichen Flächen Rechtssicherheit für die heimischen Bauern zu schaffen. „Seit Juni 2020 hat der ÖVP-Bauernbund mit seiner Mehrheit in der Landwirtschaftskammer nichts getan, um diesbezüglich Rechtssicherheit für unsere Bauern sicherzustellen. Der zuständige Ausschuss in der Kammer hat unserem Dringlichkeitsantrag zwar vollinhaltlich zugestimmt, aber passiert ist bis heute nichts. Anscheinend ist dieses Thema für den ÖVP-Bauernbund nicht so dringlich“, so Muhr und fordert LK-Präsident und Kärntens ÖVP-Bauernbundobmann Johann Mößler zum Handeln auf.
Rechtliche Rahmenbedingungen für Feldschutzgesetz gefordert
„Ich bedanke mich bei der Kärntner Jungbauernschaft, dass sie unsere Forderung und unser Anliegen aufgenommen hat und hier medienwirksam auf das Thema Feldverschmutzung hinweist. Jetzt gilt es auch die rechtlichen Rahmenbedingungen für ein Feldschutzgesetz zu schaffen, damit den betroffenen Bauern auch die Möglichkeit gegeben wird, sich hier zur Wehr zu setzen“, bekräftigt Manfred Muhr seine Forderung. Tafeln aufstellen alleine sei zu wenig.