Freitesten aus Quarantäne nur nach behördlicher Anordnung

Kärnten -

Bitte dafür nicht selbsttätig und ohne Termin zu Teststraße kommen – Zuhause durchgeführte PCR-Selbsttests sind für ein Freitesten nicht gültig!


Durch die Anpassung der Quarantäne-Regelungen durch den Bund ist seit 8. Jänner 2022 für symptomfreie Personen ein Freitesten aus der Quarantäne ab dem fünften Tag mittels PCR-Test möglich. Dazu hält Gerd Kurath, der Leiter des Landespressedienstes, fest, dass die Freitestungen behördlich angeordnete Testungen sind.

Vorgaben der Behörde sind einzuhalten

„Gehen Sie für das Freitesten bitte auf keinen Fall selbsttätig und ohne Termin zu einer Teststraße“, appelliert Kurath und weist darauf hin, dass auch zuhause durchgeführte PCR-Selbsttests nicht für ein Freitesten gültig sind. „Sie bekommen auf Anordnung der Behörde einen Termin für die Freitestung. Bitte halten Sie sich an die Vorgaben der Behörde“, so Kurath.

Ob eine Freitestung möglich ist, hängt laut Kurath von den aktuell verfügbaren Kapazitäten ab: „Grundsätzlich werden Verdachtsfalltestungen priorisiert, wofür wir um Verständnis bitten.“