E-Medikation ist NICHT gleich e-Rezept

Ärztekammer für Kärnten fordert digitale Gesamtlösung im Medikamentenmanagement der Pflegeheime!

Kärnten -

Um das Infektionsgeschehen in den Ordinationen zu reduzieren, wurde im Zeitraum der Pandemie bis zur Einführung des e-Rezeptes eine „Interimslösung“ zur kontaktlosen Medikamentenverordnung und Abgabe über die e-Medikation geschaffen. „Besonders im Bereich der Pflegeheime hat diese Maßnahme neben der primären Zielsetzung auch den administrativen Aufwand für alle Beteiligten wesentlich reduziert – nun gehen wir im Bereich der Pflegeheime wieder einen Schritt zurück,“ erläutert der Kurienobmann der niedergelassenen Ärzte in Kärnten, Dr. Wilhelm Kerber.


„Es gibt nun einen elektronischen Rezeptierungsprozess in Form vom e-Rezept und trotzdem wurde ein wesentlicher Schnittstellenbereich im Rahmen der Digitalisierung übersehen.“

Worum es geht

Die Einlösung des e-Rezeptes in der Apotheke kann entweder durch Stecken der e-Card, den Rezept-Code auf dem Smartphone oder einem e-Rezept-Ausdruck erfolgen. Im Zuge der Pandemie konnten die Heimbetreiber ohne Vorlage der e-Card die Medikamente für ihre PatientInnen in der Apotheke abholen – aber damit ist nun wieder Schluss. Nun sind Heimbetreiber und Ärzteschaft gefordert. „Entweder sammelt der Heimbetreiber alle e-Cards der PatientInnen ein und geht damit zur Apotheke oder der verordnende Arzt erstellt händisch Listen mit den Rezept-Codes (12-stellig). Auch ist ein e-Rezept Ausdruck möglich – aber wollte man dies nicht durch die Digitalisierung verhindern?“ berichtet der Präsident der Ärztekammer für Kärnten, Dr. Markus Opriessnig, welcher selbst als Vertragsarzt für
Allgemeinmedizin tätig ist.

Administrativer zeitlicher Mehraufwand 

„Unweigerlich führt all dies zu einem administrativen zeitlichen Mehraufwand – welcher in Form der Zuwendungsmedizin fehlt. Zusätzlich ist der Rechtsträger der Pflegeeinrichtung maßgeblich für die Sicherstellung der medizinischen Versorgung verantwortlich, wobei die freie Arztwahl zu gewährleisten ist. Das bedeutet, dass bei Bedarf ärztliche Hilfe und Heilmittel (Medikamente), Spitalsbesuche und gegebenenfalls Transporte dorthin organisiert werden müssen.“

Gesamtlösung notwendig 

„Das e-Rezept ist der richtige Weg, nur benötigt es eine Gesamtlösung für alle Beteiligten. Es kann nicht sein, dass fehlende elektronische Schnittstellen die tägliche Praxis behindern und individuelle Lösungen auf Kosten aller Beteiligten eingeführt werden,“ betonen Dr. Opriessnig und Dr. Kerber und fordern von der Politik, „dass die COVID-Sonderregelung zumindest bis zum Bestehen einer elektronischen Schnittstelle für den Bereich des Medikamentenmanagements der Pflegeheime verlängert wird.“

Unterschied zwischen Theorie und Praxis 

Abschließend zeigt dieses Beispiel „deutlich den Unterschied zwischen Theorie und Praxis. Solange der Weg der Digitalisierung nicht aus Sicht der Kunden/Patienten und der Leistungserbringer erfolgt – wird es Lücken geben. Die Verantwortlichen müssen für eine Einbindung aller Beteiligten sorgen und eine Komplettlösung zur Verfügung stellen!“