Info der BH Hermagor: Neuerungen im Verkehrsrecht

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Hermagor -

Mit Frühjahr bzw. ab Herbst 2026 gibt es neue gesetzliche Bestimmungen im Verkehrsrecht.

Wesentliche Neuerungen betreffen:

E-Scooter

E-Scooter werden ab 1. Mai 2026 offiziell zum Fahrzeug erklärt. Sie müssen dann folgende Ausstattungen haben: eine Bremse, Hupe/Klingel, zwei weiße Rückstrahler/-folien nach vorne, zwei rote Rückstrahler/-folien nach hinten, zwei gelbe Rückstrahler/-folien zur Seite, einen gelben Blinker am Ende jedes Lenkergriffs. Bei Dunkelheit oder schlechter Sicht sind zudem ein weißes ruhendes Vorderlicht und ein rotes Rücklicht vorgeschrieben, letzteres darf auch blinken.

Die Promillegrenze für E-Scooter-Lenker wird auf 0,5 gesenkt, unter 16 Jahren gilt künftig eine Helmpflicht und es darf ausdrücklich nur eine Person sowie keine Güter transportiert werden. E-Scooter dürfen überall dort fahren, wo Radverkehr erlaubt ist.

E-Mopeds

Ab 1. Oktober 2026 stuft die Novelle E-Mopeds als Kraftfahrzeuge ein. Sie dürfen dann nicht mehr auf Radwegen fahren und unterliegen einer vollständigen Zulassungs-, Versicherungs-, Führerschein- und Sturzhelmpflicht.

Parkraumbewirtschaftung

Die 36. StVO-Novelle schafft außerdem die rechtliche Grundlage für automatisierte Zufahrtskontrollen in verkehrsberuhigten Zonen, wobei Kameras mehrspurige Fahrzeuge identifizieren dürfen, die unerlaubt in solche Zonen einfahren.

Führerscheinklassen C und D

Für Lkw- und Buslenker gibt es ab 1. September 2026 die Neuerung, dass die Führerscheine der Klassen C und D samt Anhänger ab 60 Jahren nun ebenfalls für fünf Jahre verlängert werden, anstatt wie bisher nur für 2 Jahre.

Beschlagnahme von Kraftfahrzeugen

Ab 30. September 2026 dürfen Kraftfahrzeuge von „Extremrasern“ auch beschlagnahmt werden, wenn der Lenker nicht der rechtmäßige Besitzer ist (z.B. Leasingfahrzeuge).

Informationen:

Für weiterführende Informationen steht Ihnen das Fachreferat für KFZ- und Führerscheinangelegenheiten gerne unter 050 536/63400 oder per E-mail unter bhhe.kfz@ktn.gv.at zur Verfügung!