
Die Konsumentenschutzexperten der Arbeiterkammer haben damit „für die betroffenen Mieterinnen und Mieter im Durchschnitt 145 Euro erstritten und gleichzeitig dem Vermieter klargemacht, dass gerade die Verrechnung von Betriebskosten einer strengen gesetzlichen Regelung unterliegt“, erklärt Michael Tschamer, AK-Mietrechtsexperte.
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