So seien derzeit sowohl das Betreten des Kundenbereichs als auch der Betrieb von Autowaschanlagen in jeglicher Form untersagt. Erlaubt sei hingegen das Tanken bzw. das Betreten von Tankstellen, um zu bezahlen, Lebensmitteleinkäufe zu tätigen oder Postgeschäfte zu tätigen. „Die Waschstraße, wo es kaum Kundenkontakt gibt, darf jedoch nicht benützt werden. Das ist völlig unverständlich und nicht nachvollziehbar!“, so Jonke wörtlich.
Beim Betrieb einer Waschanlage bestehe keinerlei Gefahr einer Virusübertragung
Vielmehr würden Autowaschanlagen dringend benötigt, um Fahrzeuge nach dem Transport von erkrankten oder potentiell infizierten Personen zu reinigen und zu desinfizieren. Dabei komme sowohl der Innen- als auch der Außenreinigung von Türgriffen oder Karosserieteilen, die zum Abstützen verwendet worden seien große Bedeutung zu. Auch für Pollenallergiker seien diese Hygienemaßnahmen wichtig.
Diese Aspekte müssen von der Regierung berücksichtigt werden um für eine entsprechende Lockerung zeitnah zu sorgen!