Pension fällt höher aus
Sie regelt, dass die Beitragsgrundlage bei Pensionisten, die im kommenden Jahr in Pension gehen, höher ausfällt. Ausgenommen von dieser Klausel sind Korridorpensionen, bei denen ein Weiterarbeiten möglich wäre.
Neupensionisten sollen „keine Nachteile haben“
Ursprünglich hätte eine Erhöhung der Beitragsgrundlage von 3,5 Prozent stattgefunden, da diese immer mit zwei Jahren Verspätung aufgewertet werden. Um nun einen Verlust zu vermeiden – da die Inflation fast zehn Prozent beträgt – hat man sich auf eine Erhöhung von 6,2 Prozent geeinigt. „Die deutliche Erweiterung der Schutzklausel für das Pensionskonto stellt sicher, dass alle Personen, die nächstes Jahr in Pension gehen müssen, keine Nachteile haben“, erklärt auch Sozialminister Johannes Rauch (Grüne).