Veterinärreferat der Bezirkshauptmannschaft Hermagor

Tierisches

- ANZEIGE

Hermagor -

Die Tätigkeitsbereiche des Veterinärreferates unterliegen sowohl engen nationalen Regelungen als auch umfangreichen Bestimmungen der Europäischen Union und dienen dem Wohl von Tier als auch Mensch.

Im Aufgabenbereich der Bezirkshauptmannschaft Hermagor liegt auch das Veterinärreferat

Einige Aufgaben des Amtstierarztes werden im Folgenden schlaglichtartig dargestellt:

Prävention und Bekämpfung von Tierseuchen und Zoonosen

Der Grundstein zur heutigen Tierseuchenbekämpfung wurde durch das Tierseuchengesetz bereits im Jahre 1909 gelegt. Die Bedeutung der Tierseuchenbekämpfung besteht in der Abwehr gesundheitlicher Gefahren für Tierbestände und den Menschen (Zoonosen) und dem damit verbundenen Schutz vor ökonomischen Schäden und ist eine der Aufgaben des Veterinäramtes. Grundsätzlich ist jede Person, welche mit der Haltung von Tieren betraut ist verpflichtet, bei „verdächtigen Symptomen“, welche auf das Vorliegen einer anzeigepflichtigen Tierseuche schließen lassen, eine Anzeige an den Bürgermeister oder die Bezirksverwaltungsbehörde zu erstatten. Wenn Kadaver von Wildtieren (Wildschweine, Wasservögel, Greifvögel, Füchse, Kaninchen) gefunden oder verhaltensauffällige Wildtiere beobachtet werden, sollte eine Meldung an die Jägerschaft und/oder das Veterinärreferat erfolgen.

Tierschutzangelegenheiten

Das Thema Tierschutz nimmt in der Gesellschaft einen immer größeren Stellenwert ein. Unwissenheit, falsches Verständnis von vermeintlicher Tierliebe sind ebenso Ausgangsprobleme wie Wechselbeziehungen zwischen Mensch und Tier, mit denen Defizite der Tierhalter kompensiert werden sollen. Durch das Tierschutzgesetz, welches seit 1. Jänner 2005 gültig ist, gibt es bundesweit einheitliche Rahmenbedingungen für den Tierschutz und die Tierhaltungsbestimmungen. Die 1. und 2. Tierhaltungsverordnung enthalten etwa die wesentlichen Mindestanforderungen für die Haltung der verschiedenen Spezies. Erste Ansprechpartner bei Verdacht auf Tierschutzvergehen sind Polizeidienststellen und/oder das Veterinäramt. Nach der amtstierärztlichen Kontrolle und Überprüfung der Anzeigen und Beschwerden und daraus resultierender Aufklärungsarbeit können eine Tierabnahme bzw. die Einleitung von Strafverfahren resultieren.

Lebensmittelsicherheit- und Verbraucherschutz

Hier agiert das Veterinäramt als Zulassung- und Kontrollbehörde. Herstellerbetriebe von Produkten tierischer Herkunft unterliegen routinemäßiger Rückstanduntersuchungen potentiell gesundheitsgefährdender Substanzen.

Thema Tierarzneimittel

Regelmäßige Kontrollen tierärztlicher Hausapotheken und landwirtschaftlicher Betriebe bezüglich des Einsatzes und Dokumentation von Tierarzneimitteln stellen einen wichtigen Beitrag zur Lebensmittelsicherheit dar.

Tiertransport

Die Zulassung von Transportunternehmern, Ausstellung von Tiertransportunternehmerzulassungen und Kontrolle von Tiertransporten gehört zu den Aufgaben des amtstierärztlichen Dienstes.

Kontrolle von Tierhaltungen

Routinemäßige und anlassbezogene Überprüfung der Einhaltung der rechtlichen Vorgaben bei der Haltung landwirtschaftlicher Nutztiere und Heimtiere. Die Haltung von Reptilien ist meldepflichtig. Veranstaltungen mit Tieren sind zulassungspflichtig.
Die Prüfungen bei der Ein- und Ausfuhr von Tieren und Produkten tierischer Herkunft
Das Ausstellen von veterinärbehördlichen Zeugnissen für das grenzüberschreitende wirtschaftliche Verbringen von Tieren und tierischen Produkten und Kontrolle von Einfuhren sind ebenso wichtige Tätigkeiten zur Tierseuchenprävention wie das Erstellen von Gesundheitszertifikaten für den privaten Reiseverkehr mit Heimtieren.