Rainer Trefelik

WKÖ Obmann Handel: “Handel ist eindeutig kein Infektions­treiber”

Kärnten -

Die nach den Beratungen von Bund, Ländern und Corona-Kommission GECKO österreichweit vorgesehenen, verbindlichen Kontrollen von 2G-Nachweisen im Handel trägt Rainer Trefelik, Obmann der Bundessparte Handel in der Wirtschaftskammer Österreich, mit, sofern dadurch künftige Zwangssperren ausgeschlossen sind.


Trefelik betont allerdings: „Der heimische Handel ist äußerst vielfältig: Die Kontrollen der 2G-Nachweise müssen maßvoll und praktikabel durchführbar sein und zwar in allen Geschäftsgrößen und -formen, von der kleinen Boutique bis zum großen Einkaufszentrum.“

“Handel ist kein Infektionstreiber”

“Der Handel ist eindeutig kein Infektionstreiber: Das belegen alle verfügbaren Daten. Gleichzeitig unterstützen wir aber den konsequenten Kampf gegen die Corona-Pandemie, denn wir wollen keinen weiteren Lockdown für die österreichische Wirtschaft mehr erleben. Das muss jetzt die oberste Maxime sein“, betont Rainer Trefelik, Obmann der Bundessparte Handel in der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ). „Die Betriebe des Handels, aber auch jene in der Gastronomie oder der Freizeitwirtschaft müssen offen bleiben. Alles andere wäre für die Unternehmen nicht mehr zu verkraften“, warnt der Handelsobmann.

“Bändchenlösung” als mögliche Variante

Dr. Rainer Trefelik,
Bundesspartenobmann, Bundessparte Handel,
Wirtschaftskammer Österreich

Deshalb müssten den Betrieben unterschiedliche Möglichkeiten zur Kontrolle eingeräumt werden. Auch die „Bändchenlösung“, wie sie in Teilen Deutschlands praktiziert wird, sieht Trefelik als mögliche Variante. Damit Kunden in Einkaufszentren oder -straßen nicht von jedem Shop einzeln überprüft werden müssen, erhalten diese nach einmaliger Kontrolle des 2G-Status und der Identität ein Bändchen, das in weiterer Folge für den Einkauf als 2G-Nachweis dient. Dieses könnte von den Gemeinden, Stadtmarketingorganisationen, in Einkaufszentren und -straßen oder von Testzentren ausgegeben werden. Auch über eine begrenzte Gültigkeit von beispielsweise einem Monat ließe sich diskutieren. „Es darf zu keiner eklatanten Ungleichbehandlung und Wettbewerbsverzerrung mit Betrieben kommen, die unter anderem Güter des täglichen Bedarfs anbieten und deshalb keine Kontrollen durchführen müssen“, betont Trefelik: „Deshalb müssen die Kontrollen sowohl für die Kunden als auch die Betriebe rasch, ohne großen Aufwand und praktikabel durchführbar sein. Das ist ein Gebot der Fairness.“