AK Kärnten: Oberste Gerichtshof erklärte Klauseln der Ticket-Plattform viagogo für gesetzwidrig

Kärnten -

Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) hat im Auftrag der Arbeiterkammer Kärnten ein Verfahren gegen die viagogo AG wegen 42 Klauseln in deren Allgemeinen Geschäftsbedingungen geführt. Der OGH bestätigte nun endgültig durch rechtskräftige Entscheidung, dass die Klauseln gesetzwidrig sind.

AK Kärnten: Oberste Gerichtshof erklärte Klauseln der Ticket-Plattform viagogo für gesetzwidrig

Die viagogo AG ist eine internationale Online-Plattform für den Kauf- und Verkauf von Tickets für Sport- und Musikveranstaltungen. Verbraucher können über die Plattform Tickets kaufen und verkaufen. 42 Klauseln in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen wurden vom OGH als rechtswidrig erklärt. Das Urteil ist rechtskräftig. Vor dem von AK Kärnten und VKI in Gang gesetzten Verfahren, konnte das Unternehmen bspw. bereits gekaufte Karten durch andere – auch minderwertigere – Tickets ersetzen. AK-Präsident Günther Goach zeigte sich bei der Urteilsverkündung des OGH erfreut: „Die Gerechtigkeit hat mit diesem rechtskräftigen Urteil wieder einmal gesiegt und den Schutz der Konsumentenrechte gewahrt“.

Der OGH erklärte in seiner Urteilsverkündung bei einer weiteren Klausel, dass „nach dem für die Verträge mit viagogo nur das Schweizer Recht gelte und die Gerichte der Schweiz zuständig seien, diese Klausel gesetzwidrig ist“, so AK-Konsumentenschützer Herwig Höfferer. „Wenn ein Unternehmer gezielt Konsumentinnen und Konsumenten in Österreich anspricht, kann diesen nicht der Schutz des österreichischen Verbraucherrechts entzogen werden und sie können im Streitfall auch vor einem österreichischen Gericht klagen,“ so Dr. Beate Gelbmann, Leiterin der Abteilung Klagen im VKI.

 

Bei Lieferproblemen andere Tickets

Eine weitere als unzulässig beurteilte Klausel sah vor, dass falls der Verkäufer die gekauften Tickets nicht liefert, die Plattform viagogo nach eigenem Ermessen entscheiden darf, ob sie dem Verbraucher Ersatztickets mit vergleichbarem Preis anbietet oder den Ticketpreis zurückzahlt.

Der OGH beurteilte die Klausel als unzulässig. „Kundinnen und Kunden müssen in einem solchen Fall die Möglichkeit erhalten, den gezahlten Betrag zurückzubekommen und das nicht nur, wenn viagogo entscheidet, keine Ersatztickets anzubieten“, betont Beate Gelbmann.

Nicht zugestellt und kein Geld zurück ist rechtswidrig

Der OGH bestätigte die Rechtswidrigkeit einer Klausel, die eine Rückerstattung des Ticketpreises ausschließt, sofern das Ticket aus irgendwelchen Gründen nicht an den Kunden zugestellt wird. Nach dieser Klausel wäre auch in jenen Fällen eine Erstattung des Ticketpreises ausgeschlossen, bei denen der Grund für die gescheiterte Zustellung nicht beim Kunden, sondern bei viagogo liegt.

Nach einer anderen Bestimmung waren alle Verkäufe endgültig, sodass es keine Erstattungen und keinen Austausch für eine teilweise Erfüllung oder bei Verlust gab. Die Klausel kann dahingehend verstanden werden, dass der Käufer auch dann keinerlei Ansprüche hat, wenn ein Ticket aus Verschulden von viagogo verloren geht. Dies benachteiligt die Kunden gröblich.

Haftungsausschlüsse

Zudem übernimmt viagogo keine Haftung für die Website oder für die „aufgeführten Serviceleistungen“. Mit dieser Klausel soll die Haftung für Hauptleistungspflichten von viagogo ausgeschlossen werden. Dies ist unzulässig, so der OGH. Weiters schloss eine Klausel unzulässiger Weise jegliche Haftung von viagogo für Handlungen der Website-Nutzer aus.