Ausnahmen vom Lockdown: Schwangere und Co müssen sich aber freitesten

Kärnten -

Derzeit befinden sich Ungeimpfte im Lockdown. Es gibt aber einige Personengruppen, die davon ausgenommen sind. Aber aufgepasst, auch hier muss man auf gewisse Dinge achten!

Ausnahmen vom Lockdown: Schwangere und Co müssen sich aber freitesten

Seit Montag, 15. November, befinden sich ungeimpfte Kärntner im Lockdown. Die eigenen vier Wände dürfen nur noch für gewisse Tätigkeiten verlassen werden. Es gibt einige Personen die von der Ausgangssperre ausgenommen sind, aber auch diese müssen Regeln befolgen um den Lockdown aufheben zu können.

PCR Test

Für Menschen, die sich aus gesundheitlichen Gründen nicht impfen lassen können, gelten die 2G-Beschränkungen nicht. Auch Schwangere sind vom Lockdown ausgenommen. Was diese Personen aber beachten müssen: Damit die Ausgangssperre und die anderen Regelungen nicht gelten, müssen sie einen PCR-Test machen. Das heißt, wenn eine Schwangere beispielsweise Bekleidung shoppen gehen möchte, braucht sie dafür einen negativen Testbescheid.