Impf-Regelung für Kärntens Feuerwehrleute fixiert
Kärnten -
Nach der für von Feuerwehrreferent Landesrat Daniel Fellner einberufenen Besprechung mit dem Landesfeuerwehrverband und den Impfverantwortlichen des Landes heute, Freitag, wurde in der darauffolgenden Sitzung des Impfgremiums des Landes Kärnten beschlossen, dass die Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehren einen eigenen Button auf der Anmeldeplattform „Kärnten impft“ (kaernten-impft.ktn.gv.at) erhalten werden und sich so als Feuerwehrleute für einen Impftermin vormerken lassen können.
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„Das ist ein wichtiges Signal der Wertschätzung an alle, die sich ehrenamtlich zum Wohle der Allgemeinheit engagieren“, sagt Fellner. Landesfeuerwehrkommandant Rudolf Robin ergänzt: „Wir sind sehr froh über diese Regelung“. Weiters umreißt der Landesfeuerwehrkommandant die Eckpunkte: „Auch bei Mitgliedern der Wehren gilt natürlich, je älter und damit gesundheitlich gefährdeter, desto früher die Impfung – immer unter der Maßgabe der verfügbaren Impfungen.“
Ein Eintrag unter der Zugehörigkeit „Feuerwehr“ wird in Kürze zusätzlich möglich sein. Eine etwaige weitere Vormerkung unter Hochrisikogruppe, beziehungsweise Risikogruppe, hat jedenfalls Vorrang. „Das bedeutet nach wie vor, dass die vulnerabelsten Gruppen beim Impfen als Erste drankommen und gemäß dem Alter in absteigender Reihenfolge vorgegangen wird. Wenn dann zum Beispiel die 30-Jährigen bei den Impfungen an der Reihe sind, wird allerdings der ehrenamtlich engagierte Feuerwehrmann vor dem Nicht-Feuerwehrmann geimpft“, erläutert Fellner.