Messer-Attentäter von Villach weiter in Untersuchungshaft

Landesgericht Klagenfurt -

Das Landesgericht Klagenfurt teilt mit, dass gestern, am 05.03.2025 über den mutmaßlichen Attentäter von Villach – nach erfolgter Haftverhandlung – die Untersuchungshaft wegen des dringenden Tatverdachtes des Mordes gem. § 75 StGB aus den Haftgründen der Flucht- und Tatbegehungsgefahr fortgesetzt wurde.

Täter verweigert weiterhin Angaben zum Tathergang

Der Angeklagte, der durch einen Verteidiger vertreten war, hat vor dem Richter zum Tatgeschehen weiterhin keine Angaben gemacht. Dieser Beschluss hat vorerst eine Gültigkeit bis 7.4.2025. Innerhalb dieser Frist wird es eine weitere Haftverhandlung geben, in der über die allfällige Fortsetzung der Untersuchungshaft entschieden werden wird.