Täter verweigert weiterhin Angaben zum Tathergang
Der Angeklagte, der durch einen Verteidiger vertreten war, hat vor dem Richter zum Tatgeschehen weiterhin keine Angaben gemacht. Dieser Beschluss hat vorerst eine Gültigkeit bis 7.4.2025. Innerhalb dieser Frist wird es eine weitere Haftverhandlung geben, in der über die allfällige Fortsetzung der Untersuchungshaft entschieden werden wird.