Erste Lockerungs­schritte: Das ist ab heute wieder möglich

Kärnten & Österreich -

Erste Lockerungsschritte nach dem zweiten Lockdown: Mit dem heutigen 7. Dezember 2020 öffnet der Handel wieder. Pflichtschüler starten in den Präsenzunterricht. Wir haben das Wichtigste für euch zusammengefasst.


Lockerung der Ausgangsbeschränkungen

Mit heute werden die Ausgangsbeschränkungen wieder gelockert. Das bedeutet diese gelten nur mehr zwischen 20 und 6 Uhr. Außerhalb dieser Zeit können sich maximal sechs Personen aus zwei verschiedenen Haushalten wieder treffen. Dazu sind bis zu sechs Minderjährige möglich.

Zwischen 20 und 6 Uhr gilt:

Nach 20 Uhr darf wie gewohnt nur aus fünf Gründen das Zuhause verlassen werden:

  • Berufliche Zwecke
  • Deckung notwendiger Grundbedürfnisse des täglichen Lebens
  • Betreuung und Pflege Hilfsbedürftiger und aus familiären Gründen
  • Abwehr von Gefahr für Leib, Leben und Eigentum
  • Physische und psychische Erholung

Der Handel öffnet ab heute wieder

Unter strengen Voraussetzungen darf der österreichische Handel ab dem heutigen 7. Dezember 2020, wieder öffnen. Jedoch muss eine Zehn-Quadratmeter-Regel eingehalten werden. Weiterhin gilt die Maskenpflicht. Auch körpernahe Dienstleistungen dürfen ab heute wieder angeboten werden. Geschlossen bleiben weiterhin Hotellerie und Gastronomie. Ein Take-Away-Service darf angeboten werden.

Der Präsenzunterricht beginnt wieder

Für Pflichtschulen sowie Matura- und Abschlussklassen startet ab heute wieder der Präsenzunterricht. Die Hygienemaßnahmen müssen eingehalten werden. Zum Beispiel müssen alle Kinder im Alter von 10 Jahren einen Mund-Nasen-Schutz tragen. In den Oberstufen sowie Universitäten wird das Distance Learning fortgesetzt.

Öffnungsschritte im Freizeitbereich

Ebenso sind Museen und Bibliotheken ab heute wieder öffnen. Die Kärntner Skilifte dürfen erst ab dem 24. Dezember 2020 wieder in die Saison starten. Indoor-Sportstätten bleiben vorerst geschlossen. Ab dem heutigen 7. Dezember ist es unter Auflagen auch wieder möglich, öffentliche Gottesdienste zu feiern.

Besuchs­verbot in Pflege­heimen und Kranken­häusern ver­längert

Sowohl in den Kärntner Krankenanstalten als auch in den Pflegeheimen wurde das Besuchsverbot mit Ausnahmen in besonderen Situationen bis kommenden Sonntag, dem 13. Dezember, verlängert. Nach dieser Woche soll die Situation in den Pflegeheimen erneut evaluiert werden.