Bis zu 35.000 Euro Jahresförderung pro Versorgungsregion
„Das Land Kärnten macht darum den Städten Klagenfurt und Villach das Angebot, zwei Versorgungsregionen zu gründen, in denen die Städte das jeweilige Zentrum bilden. Die Städte sollen Projekte für die Umsetzung eines tierärztlichen Notdienstes vorlegen, die zu ihren Regionen passen und das Einzugsgebiet ringsum mitbedenken. Je nachdem, wie umfassend die bereitgestellten Leistungen sind, stellt das Land bis zu 35.000 Euro jährlich als freiwillige Förderung pro Region auf. Tierschutz sollte unser gemeinsames Anliegen sein“, präzisiert Prettner. „Viele Tierärztinnen und Tierärzte bieten im Notfall Leistungen außerhalb der Ordinationszeiten an. Trotzdem braucht es eine geregelte Struktur, um verlässlich und flächendeckend die Versorgung für alle Tiere in Not sicherzustellen“, betont Rakuscha.
Tierärztlicher Notdienst als freiwillige Leistung
Die Einrichtung eines tierärztlichen Notdienstes stellt keine gesetzliche Verpflichtung dar, sondern ist eine freiwillige Leistung. In der Vergangenheit gab es bereits vom Land Kärnten finanziell unterstützte Projekte – z. B. in Klagenfurt, wobei die Stadt ihren Finanzierungsanteil zurückzog. „In den Städten gibt es aus der Vergangenheit bereits viel Know-how. Jetzt gilt es, das in ein neues Projekt zu gießen und dem Land zu präsentieren. Desto schneller wir das gemeinsam anpacken, desto schneller kann die Umsetzung starten“, so Prettner und Rakuscha abschließend.









































