Hilfe durch ein Beratungsgespräch bei der Arbeiterkammer

Steuergutschrift: Dreifach-Mama bekommt 11.200 Euro vom Finanzamt zurück

Kärnten -
Nach einem Beratungstermin in der Arbeiterkammer war die Freude einer teilzeitbeschäftigten Mutter groß: Sie erhielt rund 11.200 Euro für die vergangenen fünf Jahre vom Finanzamt zurück.


Auf Anraten einer Arbeitskollegin wandte sich eine junge, teilzeitbeschäftigte Mutter von drei Kindern an die Kärntner Arbeiterkammer (AK). “Die Frau war sich unsicher, ob sie aufgrund ihres geringen Verdienstes eine Steuergutschrift erzielen könne”, erzählt AK-Experte Josef Zoppoth vom Beratungsgespräch. Doch schon nach zwanzigminütiger Beratung und Eingabe der Abschreibposten über “FinanzOnline” stand ein Steuerguthaben von 11.200 Euro für die vergangenen fünf Jahre fest.

Familienbonus Plus, Alleinverdienerabsetzbetrag…….

“Bedingt durch das niedrige Gehalt stand der Frau nicht nur die Negativsteuer zu, für die drei Kinder konnte der Familienbonus Plus, der Mehrkindzuschlag sowie der Alleinverdienerabsetzbetrag geltend gemacht werden”, so Zoppoth und betont: “All diese Positionen brachten der Frau im Schnitt pro Jahr über 2.200 Euro zurück.” Alleine beim Familienbonus Plus sind für Kinder unter 18 Jahren bis zu 2.000 Euro möglich.” Weitere Informationen zum Steuerausgleich findet ihr hier.