Arbeitnehmerin nach 13 Jahren gekündigt

AK erkämpft Abschlagszahlung in Höhe von 33.600 Euro  

Kärnten -

Kärntnerin wurde per Telefon ohne Angabe von Gründen nach 13 Jahren gekündigt. AK zog vor Gericht und erstritt Abschlagszahlung. „Langjährige Treue sollte belohnt werden und nicht mit einer Kündigung enden. Der Rechtsschutz der Arbeiterkammer Kärnten hilft allen AK-Mitgliedern kostenlos“, so AK-Präsident Günther Goach.

AK Prasident Günther Goach

Eine in Teilzeit beschäftigte Kärntner Arbeitnehmerin wurde nach rund 13 Jahren plötzlich und ohne Angaben von Gründen gekündigt. Zuvor wurde der Frau noch Kurzarbeit in Aussicht gestellt. Nach der Kündigung, die vom Arbeitgeber per Telefon ausgesprochen wurde, wandte sich die Dienstnehmerin an die Experten des Arbeitsrechts der Arbeiterkammer Kärnten. Die Kündigung wurde nach eingehender Prüfung des Sachverhalts gerichtlich angefochten: „Aufgrund der schlechten Chancen am Arbeitsmarkt in naher Zukunft eine neue Arbeitsstelle zu finden sowie die Betreuungspflicht eines minderjährigen Kleinkindes, wurde die Kündigung als sozial ungerechtfertigt eingestuft“, so Wolfram Wiegele, AK-Arbeitsrechtsexperte. Eine Abschlagszahlung in der Höhe von 33.600 Euro und eine Ausstellung eines qualifizierten Dienstzeugnisses wurde für die Dienstnehmerin erstritten.