Die entsprechenden Formulare können zwar auch auf den jeweiligen Grenzübergängen ausgefüllt werden, dies führt aber gerade bei einem zu erwartenden stärkeren Wochenendverkehr zu Verzögerungen und möglichen Staubildungen an der Grenze.
Das ist bei der Einreise nach Österreich zu beachten
Zudem müssen alle Personen, die nach Österreich einreisen, entweder einen negativen Antigen– (nicht älter als 48 Stunden) oder PCR-Test (nicht älter als 72 Stunden) bzw. einen Nachweis einer überstandenen Corona-Erkrankung in den letzten sechs Monaten vorlegen können oder einen Impfnachweis erbringen. Die Erst-Impfung muss dabei zumindest mehr als drei Wochen bzw. 22 Tage zurückliegen.
Selbsttest gilt nicht bei der Einreise
Ein bestätigter und negativer Corona-Selbsttest über die Plattform des Landes gilt nicht als Einreisetest. Die Bestimmungen, welche bei der Einreise in ein benachbartes Land zu beachten sind, werden laufend auf der Homepage des Außenministeriums aktualisiert.