Verschärfungen bei der NoVA

Preis für neue Autos steigt: Käufer müssen tiefer in die Tasche greifen

Kärnten -

2022 kommen auf Österreichs Verkehrsteilnehmer einige Neuerungen zu. Unter anderem steigt die Normverbrauchsabgabe (NoVA), welche einmalig für Neufahrzeuge zu zahlen ist. Damit erhöht sich auch der Preis bei so manchem Autokauf.


Die Normverbrauchsabgabe (NoVA) wird Jahr für Jahr teurer. Schon mit Jahreswechsel steigt sie erneut für alle neuen Autos, die mehr als 109 Gramm an CO₂ pro Kilometer ausstoßen. Das bedeutet bei einem Auto um 30.000 Euro netto in der Regel ein Plus von 300 Euro gegenüber 2021. Für verbrauchsstärkere Autos wird es zusätzlich teurer: 2022 müssen alle Wägen, die mehr als 185 Gramm CO₂ pro Kilometer ausstoßen, einen Zuschlag bezahlen. 2021 lag der Grenzwert bei noch bei 200 Gramm CO₂ je Kilometer. Diese Maßnahme trifft Autos mit einem Verbrauch von mehr als rund sieben Liter Diesel oder rund acht Liter Benzin. Zusätzlich dazu zahlt man 2022 einen Zuschlag von 60 Euro für jedes Gramm über dem Grenzwert.

Außerdem wird der Maximal-Steuersatz für die prozentuale NoVA bei PKW mit Jahresbeginn auf 60 Prozent angehoben. Diese Maßnahme trifft Autos mit einem Verbrauch von mehr als rund 14 Litern Diesel oder rund 16 Litern Benzin – also beinahe dreimal so viel wie ein durchschnittlicher neuer Verbrenner. Auch bei Klein-LKW kann es zu Verteuerungen kommen.

Übergangsregelungen für die NoVA-Erhöhungen

Wer für ein Neufahrzeug einen unwiderruflichen schriftlichen Kaufvertrag vor dem 1. Dezember 2021 abgeschlossen hat, ist von diesen Erhöhungen nicht betroffen, sofern das Fahrzeug vor dem 1. April 2022 geliefert wird. Zudem wird die Übergangsregelung für die Erhöhungen von Mitte 2021 Corona-bedingt verlängert: Wer vor dem 1. Juni 2021 noch einen unwiderruflichen Kaufvertrag für ein neues Fahrzeug unterschrieben hat, das bis dato nicht geliefert wurde, hat dafür noch länger Zeit bekommen. Wenn die Lieferung vor dem 1. Mai 2022 erfolgt, kann noch die Rechtslage vom ersten Halbjahr 2021 angewandt werden. Bei Klein-Lkw bedeutet das zum Beispiel, dass keine NoVA gezahlt werden muss.

Motorbezogene Versicherungssteuer steigt ebenfalls

Die Motorbezogene Versicherungssteuer (mVSt) fällt für fast alle Autos, welche ab 1. Jänner 2022 erstmalig zugelassen werden, um 34,56 Euro pro Jahr höher aus, als bei einer Erstzulassung heute. Nur bei effizienteren bzw. leistungsschwächeren Pkw kommt es zu einer geringeren oder gar keiner Steuererhöhung. “Wichtig zu wissen: Für bereits zugelassene Fahrzeuge ändert sich nichts an der Besteuerung”, stellt ÖAMTC-Verkehrswirtschaftsexperte Martin Grasslober klar. Wie hoch die jährlich zu zahlende Steuer ist, kann man sich unter www.oeamtc.at/mvst ausrechnen.

Laut dem ÖAMTC Experten sei es schon aufgrund der Erhöhungen und Verschärfungen ratsam, beim Autokauf auf niedrige CO₂-Emissionen und damit niedrigen Verbrauch zu achten. Das schone die Umwelt und den Geldbeutel.