Tourismus fordert Lockerungen für „3G-konforme“ Mitarbeiter

Kärnten -

Getestet, geimpft, genesen – und trotzdem Maskenpflicht bei 30 Grad im Gastgarten: Kärntens Tourismuswirtschaft fordert Lockerungen für Mitarbeiter mit 3G-Nachweis sowie einen raschen Ausbau der Testkapazitäten.


In den vergangenen 15 Monaten haben Kärntens Tourismus- und Freizeitbetriebe jede vorgeschriebene Corona-Regelung mitgetragen und umgesetzt. Nun regt sich in der Branche aber Unmut: Für Tourismus-Mitarbeiter gibt es keine Möglichkeit, der Maskenpflicht zu entkommen. Ob getestet, genesen und geimpft: Jeder Service-Mitarbeiter muss eine Maske tragen, sowohl in Räumen als auch im Freien. Die einzige Erleichterung ist derzeit, dass bei Erfüllen der 3G-Regel wahlweise ein herkömmlicher Mund-Nasen-Schutz getragen werden kann (auch im Freien verpflichtend). Ohne „Getestet/Genesen/Geimpft“-Status ist durchgehend eine FFP2-Maske zu tragen.

Enorme Belastung bei Hitze

Speziell in den Sommermonaten stelle die Maskenpflicht eine enorme körperliche Belastung dar, warnt Josef Petritsch, Obmann der WK-Sparte Tourismus und Freizeitwirtschaft: „Bei Temperaturen um die 30 Grad mit einem Mund-Nasen-Schutz zu servieren, bringt aus gesundheitlicher Sicht mehr Risiken als Vorteile. Das ist gesundheitlich unzumutbar.“ Und auch aus infektiologischer Sicht sei das Festhalten an der Maskenpflicht nicht nachvollziehbar: Ein Großteil der Umsätze werden im Sommer im Freien erzielt, wo das Ansteckungsrisiko laut Experten gering ist.

Bereits im Vorjahr habe man große Disziplin beim (freiwilligen) Durchführen von Coronatests und beim Einhalten von Abstands- und Hygienevorschriften in den Tourismusbetrieben bewiesen. „Heuer sind wir noch besser vorbereitet. Wir erwarten uns, dass dieser Einsatz zumindest in der Form honoriert wird, dass unsere Mitarbeiter durch 3G-Nachweis von der Maskenpflicht entbunden werden“, so Petritsch.

Stefan Sternad, Obmann der WK-Fachgruppe Gastronomie, pflichtet ihm bei: „Ich kann den Entscheidungsträgern nur einen Selbstversuch empfehlen: Arbeiten Sie einige Stunden mit Maske bei sommerlichen Temperaturen und Sie werden sehen, dass das unmöglich ist!“

Mehr Tests, längere Dauer

Gefordert wird außerdem eine Verlängerung der Gültigkeitsdauer von Testnachweisen. Ab heute werden Tourismusbetriebe und ihre Mitarbeiter hier enorm benachteiligt: Die Dauer der Gültigkeit von Tests wird von sieben Tagen auf einen bis drei Tage reduziert. Als „absolut unverständlich“ bezeichnet Sternad die Situation. Vor allem die Tatsache, dass in anderen Branchen wesentlich lockerere Bestimmungen gelten, sorgt für Unmut. Der Kärntner Wirtesprecher dazu: „Wenn sich ein Tourismusmitarbeiter testen lässt, gilt dieser Test für 24 bis 72 Stunden. Mit demselben Test kann ein Friseur, Kosmetiker oder Masseur sieben Tage lang arbeiten, obwohl diese in viel engerem Kontakt zu ihren Kunden stehen und vor allem in Innenräumen tätig sind. Wir arbeiten gerade im Sommer viel draußen und können Abstand zu unseren Gästen halten, trotzdem gelten für uns die strengeren Regeln. Wo bleibt hier die Logik?“

Erschwerend hinzu kommt, dass Tourismusmitarbeiter derzeit nur einmal wöchentlich im Rahmen des „Sichere Freundschaft“-Angebots getestet werden. „Die Testkapazitäten müssen dringend ausgebaut werden, um eine flächendeckende Testung der Mitarbeiter gewährleisten zu können. Zusätzlich benötigen wir ein höheres Kontingent an Selbsttests zur Eigenanwendung“, fordert Sternad.