Kärnten als Vorreiter beim Wolfsmanagement
Wie die Landwirtschaftskammer Kärnten mitteilt, habe Kärnten mit dem Alm- und Weideschutzgesetz frühzeitig Maßnahmen gesetzt, um den Schutz von Weidetieren mit den europäischen Vorgaben in Einklang zu bringen. Dieser Weg sei wichtig und richtig gewesen, um die Alm- und Weidewirtschaft sowie die Pflege der Kulturlandschaft sicherzustellen. Nur durch ein aktives Wolfsmanagement mit gezielten Entnahmen seien die Risszahlen von 2022 bis 2025 um 75 Prozent reduziert worden.
EU-Entwicklung und rechtliche Einschätzungen
Die im vergangenen Jahr erfolgte Absenkung des Schutzstatus des Wolfes sei laut Landwirtschaftskammer Kärnten von den Mitgliedstaaten bis Jänner umzusetzen. Wie dies erfolgen könne, skizziere der Rechtsexperte Prof. Dr. Roland Norer, Ordinarius für Öffentliches Recht und Recht des ländlichen Raumes an der Universität Luzern, in seinem Buch „Leben mit dem Wolf – Anleitung für ein Wolfsmanagement in Europa“. Norer erachte ein Wolfsmanagement in Europa und insbesondere im Alpenraum für notwendig, sehe jedoch unterschiedliche Entwicklungen in den einzelnen Ländern kritisch. Während insbesondere Österreich und die Schweiz rechtliche Wege eingeschlagen hätten, um die Ausbreitung einzudämmen, seien andere Länder säumig.
Unterstützung für den Kärntner Weg
Für Landwirtschaftskammerpräsident Siegfried Huber seien die Erkenntnisse von Prof. Norer eine wissenschaftlich fundierte Bestätigung für den in Kärnten beschrittenen Weg eines aktiven Wolfsmanagements mit gezielten Entnahmen von Risiko- und Schadwölfen. Auch wenn selbsternannte Tierschutzorganisationen immer wieder versuchten, für Verunsicherung zu sorgen, sei der Kärntner Weg richtig und rechtlich im Einklang mit dem bereits bisher geltenden EU-Recht sowie beispielgebend für Europa. Mit der Absenkung des Schutzstatus habe die EU-Kommission eine überfällige Nachbesserung vorgenommen und damit die Kärntner Wolfsmanagementmaßnahmen bestätigt. Der Wolf sei kein vom Aussterben bedrohtes Tier mehr, sondern verbreite sich unkontrolliert und kenne keine Grenzen.
Forderung nach grenzüberschreitenden Lösungen
Landeshauptmannstellvertreter Martin Gruber betonte in Anknüpfung an die Ausführungen von Prof. Norer die Rechtskonformität des Kärntner Weges. Es gebe regelmäßig Versuche, das Vorgehen Kärntens durch Gutachten von NGOs anzuzweifeln sowie rechtliche Schritte gegen Wolfsverordnung und Behörden zu setzen. Diese seien aus seiner Sicht von ideologischen Standpunkten geprägt und ließen keinen objektiven Blick auf die Gesamtsituation zu. Für eine Lösung brauche es neben einem grenzüberschreitenden Management auch ein Umdenken beim Thema Erhaltungszustand. Der Wolf halte sich nicht an administrative Grenzen und könne nicht innerhalb eines Bundeslandes beurteilt werden. Der Alpenraum müsse der Bezugsrahmen für den Erhaltungszustand der Wolfspopulation sein. Dafür wolle man sich gemeinsam in Brüssel einsetzen und Mitstreiter in Nachbarländern suchen.









































