Unterschiedliche Messergebnisse
“Die Fläche von unserem Mandanten wurde richtig angegeben, womit ihm auch alle Förderungen zustehen. Die Unterschiede zwischen den Messergebnissen der AMA und den richtigen Messergebnissen des Sachverständigen waren erheblich”, meint Sommer weiter. Mehr als fünf Hektar seien dazwischen gewesen. Das Gericht meinte nun, dem Bauern sei es erlaubt, eine genauere Messmethode als jene der AMA zu verwenden.
Förderung und Flächenbestimmung
Das habe nun “für alle Bauern grundlegende Relevanz und wird das System ändern”, ist sich Sommer sicher. Jeder solle nun einen Sachverständigen beiziehen und auf Basis dieser Flächenbestimmung die Förderungen beantragen. “Damit könnten die Förderungen höher sein und die Gefahr von Rückforderungen sich drastisch reduzieren”, vermutet Sommer abschließend.