Arbeiterkammer sichert 66.000 Euro für Beschäftigte
Frustriert und ratlos standen acht Beschäftigte eines Kärntner Unternehmens vor einem scheinbar unlösbaren Problem: Mehrfach hatten sie versucht, ihre ausstehenden Löhne, Gehälter und Sonderzahlungen einzufordern – jedoch ohne Erfolg. Als ihre eigenen Bemühungen ins Leere liefen, wandten sie sich an die Arbeiterkammer Kärnten. Dank der Unterstützung von AK-Juristen konnten schließlich mehr als 66.000 Euro netto sichergestellt werden.
Arbeiterkammer droht mit Klage – Unternehmen zahlt ausstehende Beträge
„Da der Arbeitgeber uneinsichtig war, entschieden wir uns nach intensiven Gesprächen mit den Betroffenen, das Geld einzuklagen“, erklärt AK-Arbeitsrechtsexperte Fabio Wasselai und ergänzt: „Das Arbeitsrecht sieht vor, dass Arbeitnehmerunter bestimmten Umständen sogar zum vorzeitigen Austritt berechtigt sind, wenn Löhne oder Gehälter ausbleiben.“ Noch bevor es zu einem Gerichtsprozess kam, zahlte das Unternehmen sämtliche ausstehenden Beträge aus. Zwei weitere Mitarbeiter wählten den vorzeitigen Austritt und erhielten eine Kündigungsentschädigung in Höhe von mehr als 24.000 Euro netto.
AK-Präsident betont Bedeutung starker Interessenvertretung
„Die Zustellung der Mahnklage war der entscheidende Faktor, der das Unternehmen zum Handeln bewegte. Doch so weit sollte es gar nicht kommen müssen. Dieser Fall zeigt einmal mehr, wie wichtig es ist, dass Arbeitnehmer ihre Rechte kennen und eine starke Interessenvertretung wie die Arbeiterkammer an ihrer Seite haben“, so AK-Präsident Günther Goach.
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