Genehmigung für Fang, Besenderung und Vergrämung

Wolf im Gailtal wird betäubt und besendert

Gailtal -
Insgesamt dreizehn Mal innerhalb kurzer Zeit wurde im Gailtal ein Wolf im siedlungsnahen Bereich gesichtet. “Wir müssen hier schnellstens reagieren”, sagt Jagdreferent LR Martin Gruber, der heute, Donnerstag, per Bescheid die Ausnahmegenehmigung für Fang, Besenderung und Vergrämung des Tiers erteilt hat. Es ist das erste Mal, dass in Kärnten ein solcher Schritt gesetzt wird.

LR Martin Gruber erteilte eine Ausnahmegenehmigung für Fang, Besenderung und Vergrämung des Tiers. (Symbolfoto)

Ausnahmegenehmigung

Ab sofort ist somit die Vergrämung des Wolfs durch beauftragte Jäger in den betroffenen Jagdgebieten erlaubt. „Ich ersuche hier die Jägerschaft um Unterstützung und Hilfestellung im Sinne der öffentlichen Sicherheit“, betont Landesrat Gruber. Es gäbe noch keine Erfahrungswerte bei der Vergrämung eines Wolfes. „Wir brauchen deshalb die enge Abstimmung und Rückmeldung der Jägerschaft vor Ort.“

So wird das Tier identifiziert

Um das Tier genau zu identifizieren soll es vom Amtstierarzt betäubt und besendert werden. „Wir brauchen rasch Klarheit, warum sich dieser Wolf so verhält. Außerdem wissen wir damit genau, in welchem Gebiet er sich bewegt“, informiert der Jagdreferent. Die Bezirkshauptmannschaft Hermagor ist informiert und wird umgehend die notwendigen Schritte in die Wege leiten.