So funktioniert die antragslose Arbeitnehmerveranlagung
Bereits seit 2017 wird die Arbeitnehmerveranlagung unter bestimmten Voraussetzungen automatisch durchgeführt. Steuerpflichtige müssen dabei keine eigene Steuererklärung abgeben, um zu viel gezahlte Lohnsteuer oder Sozialversicherungsbeiträge zurückzuerhalten. Die Berechnung erfolgt durch die Finanzverwaltung. Nur wenn ausdrücklich widersprochen wurde, findet keine automatische Veranlagung statt. In allen anderen Fällen erhalten Betroffene automatisch einen Steuerbescheid – der entsprechende Betrag wird direkt auf das Bankkonto überwiesen.
Finanzminister lobt Serviceorientierung der Verwaltung
Finanzminister Markus Marterbauer betonte die Bedeutung dieses Services:
„Der hohe Servicecharakter des Finanzressorts wird auch mit der antragslosen Arbeitnehmerveranlagung augenscheinlich. Ohne weiteres Zutun profitierten im Vorjahr rund 1,7 Millionen Bürgerinnen und Bürger davon. Wir wollen die Finanzverwaltung kontinuierlich weiterentwickeln, um die Abläufe noch moderner und bürgerfreundlicher zu gestalten.“
Staatssekretärin: „Schnell, unkompliziert und effizient“
Auch Staatssekretärin Barbara Eibinger-Miedl unterstrich die Vorteile des Verfahrens:
„Eine moderne und serviceorientierte Verwaltung unterstützt die Menschen dabei, ihre steuerlichen Anliegen einfach und effizient zu erledigen. Mit der antragslosen Arbeitnehmerveranlagung konnten im Vorjahr Gutschriften in der Höhe von über 630 Millionen Euro automatisch ausbezahlt werden – schnell, unkompliziert und ohne zusätzlichen Aufwand.“